Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen des Reit- und Erlebnishofs Liebig – UG & Co. KG (nachfolgend „Reitschule“ genannt).
Sie gelten insbesondere für Reitunterricht, Reitpädagogik, Einzelstunden, Ferienprogramme, Ausritte, Kindergeburtstage, Lehrgänge, Aktionen sowie sonstige Veranstaltungen.
Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in bzw. dessen/deren gesetzliche Vertreter/in diese AGB verbindlich an.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Reitunterricht und an sonstigen Angeboten setzt voraus, dass die vereinbarten Entgelte fristgerecht und vollständig entrichtet werden.
Der Monatsbeitrag für Abonnements wird grundsätzlich per Lastschrift eingezogen.
Bis zur Möglichkeit des Lastschrifteinzugs wird eine Rechnung gestellt, die innerhalb der angegebenen Frist per Überweisung zu begleichen ist.
Kann der Monatsbeitrag bis zum Ende des jeweiligen Monats nicht eingezogen oder beglichen werden, behält sich die Reitschule das Recht vor, den Abo-Platz fristlos zu kündigen.
Den Anweisungen der Reitlehrer/innen und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
3. Unterrichtsorganisation und Ausfallregelungen
In den Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen (Niedersachsen) findet teilweise kein regulärer Reitunterricht statt. Der Abo-Beitrag ist dennoch während des gesamten Jahres fällig.
Ausfallstunden aufgrund von:
- Krankheit oder Urlaub des/der Teilnehmers/in
- sonstiger persönlicher Verhinderung
- höherer Gewalt
sind im Beitrag einkalkuliert und können nicht nachgeholt, gutgeschrieben oder übertragen werden.
Unterrichtsausfälle, die aufgrund von Krankheit oder Verhinderung der Reitlehrer/innen entstehen, werden nach Möglichkeit nachgeholt.
Bei extremen Wetterbedingungen (z. B. ab ca. 30 °C, Sturmwarnungen, Gewitter) wird der Unterricht den Wetterverhältnissen entsprechend angepasst. Theorieunterricht ist Bestandteil des Reitunterrichts und kann bei Bedarf oder witterungsbedingt durchgeführt werden.
Die Reitschule behält sich vor, fest vereinbarte Termine aus organisatorischen Gründen zu verlegen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Uhrzeit, einen bestimmten Wochentag, ein bestimmtes Pferd oder eine/n bestimmte/n Reitlehrer/in besteht nicht. Es wird versucht, eine angemessene Alternative anzubieten, ohne Garantie auf Gleichwertigkeit.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Es besteht keine Mindestlaufzeit.
Die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich.
Sie bedarf der Schriftform und muss folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name des Teilnehmers / Kindes
- Geburtsdatum
- Unterrichtstag und Uhrzeit
5. Versicherung und Haftung
Alle von der Reitschule eingesetzten Reitlehrer/innen verfügen über eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung oder sind über den Reit- und Erlebnishof Liebig – UG & Co. KG versichert.
Für alle im Schulbetrieb eingesetzten Pferde und Ponys besteht eine Schulpferdehaftpflichtversicherung.
Eine Haftung wird ausschließlich im Rahmen der bestehenden Versicherungen übernommen.
Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäßen oder ungerechtfertigten Umgang mit Equiden (Pferde, Ponys) entstehen.
Für Schäden, die Dritten zugefügt werden, haftet die private Haftpflichtversicherung der verursachenden Person.
Eltern haften für ihre Kinder.
6. Sicherheitsbestimmungen, Ausrüstung und Verhalten
Auf der gesamten Anlage gilt Helmpflicht für alle Reiter/innen.
Kinder unter 12 Jahren müssen beim Betreten der Reithalle sowie bei jedem Umgang mit Pferden oder Ponys einen Reithelm tragen. Fahrradhelme sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht zulässig.
Ab Betreten des Hofgeländes ist festes, geschlossenes Schuhwerk verpflichtend. Das Betreten oder Führen von Pferden oder Ponys mit offenem Schuhwerk (z. B. Sandalen) ist untersagt. Diese Regelung gilt für Reiter/innen, Begleitpersonen und Besucher/innen.
Für das Reiten sind Reitstiefel oder Stiefeletten mit Chaps sowie eine geeignete Reithose erforderlich. Reithandschuhe werden empfohlen.
Die Kleidung muss den Wetterverhältnissen angepasst sein. Bauch- und rückenfreie Oberteile, Kleider, Schals/Loops sowie Schmuck (insbesondere Ringe und Ohrringe) sind aus Sicherheitsgründen beim Reiten nicht erlaubt.
7. Foto-, Video- und Aufzeichnungsregelung
Auf dem gesamten Gelände der Reitschule ist das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen Dritter untersagt.
Aufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person bzw. bei Minderjährigen der gesetzlichen Erziehungsberechtigten erlaubt.
8. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden lokal gespeichert und ausschließlich zur:
- Organisation der Gruppeneinteilung
- Durchführung des Unterrichts
- Kontaktaufnahme
- Rechnungsstellung
verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
9. Hausrecht
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei grobem Fehlverhalten, wiederholten Regelverstößen oder Gefährdung von Mensch oder Tier behält sich die Reitschule vor, Personen vom Unterricht oder vom Gelände auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Reitschule in Meppen, Niedersachsen.